BAFA-Förderung
von Einzelmaßnahmen
Seit Anfang Januar 2021 können beim BAFA Fördermittel für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Das umfasst Zuschüsse für die Dämmung ebenso wie Zuschüsse für eine neue Heizung, neue Fenster oder eine neue Haustür.
Neu bei der Zuschussförderung: Es gibt jetzt auch Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz und jeder Antragsteller kann die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.
Für diese Einzelmaßnahmen vergibt das BAFA Zuschüsse:
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Dachdämmung
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Außenwanddämmung
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Dämmung unterhalb Kellerdecke
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Erneuerung Fenster / Haustür
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Heizungstausch und Optimierung
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sommerlicher Wärmeschutz / Verschattung
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etc.
15+5 Prozent Zuschuss
Maßnahmen an der Gebäudehülle
Fassadendämmung
15+5 Prozent Zuschuss
Maßnahmen an der Gebäudehülle
Dachdämmung
15+5 Prozent Zuschuss
Maßnahmen an der Gebäudehülle
neue Fenster, neue Haustür
15+5 Prozent Zuschuss
sommerlicher Wärmeschutz
Einbau neuer bzw. Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen
20 Prozent Zuschuss
Anlagentechnik
Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
20 bis 40 Prozent Zuschuss
Klimafreundliche Heizung mit Nutzung erneuerbarer Energien
Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridheizung oder Solarthermie-Anlagen
20 Prozent Zuschuss
Heizungsoptimierung
hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen
In 6 Schritten zu Ihrer Förderung einer Einzelmaßnahme
Angebot(e) von Fachunternehmen über die Maßnahme/Anlage werden von Ihnen eingeholt.
Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben.
Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine Förderung.
Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie BEG-Fördermittel für Kosten in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Lassen Sie die Heizung tauschen, die Fenster neu einbauen und das Dach oder die Fassade dämmen, gilt die Deckelung dabei für alle Maßnahmen zusammen.
Ratsam ist es dabei, grob zu kalkulieren und Reserven einzuplanen. Denn die BEG-EM-Förderung lässt sich nachträglich nur noch innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen ab Erhalt Zuwendungsbescheid) nach oben korrigieren.
- Sie erteilen uns den Auftrag zur Erstellung der technischen Projektbeschreibung.
- Wir prüfen die vorliegenden Angebote der Fachfirmen auf Förderfähigkeit.
- Wir erstellen eine so genannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Hierbei handelt es sich um ein von der BAFA zur Verfügung gestelltes Onlineformular, das durch uns ausgefüllt wird.
Wir übernehmen die Antragstellung für Sie beim BAFA.
Nun warten Sie auf die Freigabe vom Fördergeber, bevor Sie Maßnahmen beauftragen oder selbst umsetzen. Beantragen Sie die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko vor der Freigabe mit der Sanierung beginnen (wichtig: nach Beantragung). Ob Sie Fördergelder bekommen, erfahre Sie dann jedoch erst später.
Sie erteilen dem Fachunternehmen den Auftrag (Vertragsabschluss) und beginnen mit der Umsetzung der Maßnahme (Installation, Inbetriebnahme der Anlage).
- Nach Durchführung der Maßnahmen teilen Sie uns die Fertigstellung der Maßnahmen mit und übergeben uns Lieferscheine/Rechnungen der ausführenden Firmen.
- Wir bearbeiten den Online-Verwendungsnachweises und laden die erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal hoch.
Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.
+++ fertig +++
5 % Zusatzbonus für Maßnahmen aus individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Übrigens:
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mindestens 2.000 Euro investiert werden.
Die Förderung beträgt 20 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, maximal sind also 24.000 Euro Zuschuss möglich.
Tipp:
Sollten Sie den richtigen Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst haben, können Sie noch von der steuerlichen Förderung über das Finanzamt profitieren. Über die Einkommensteuererklärung können Sie für die oben genannten Maßnahmen bis zu 20 Prozent der Kosten geltend machen. Für die Fachplanung oder Baubegleitung können Sie bis zu 50 Prozent anrechnen. Ausgenommen davon ist die Energieberatung.
FAQ
Die BEG Einzelmaßnahmen fördert alle Einzelmaßnahmen, die das energetische Niveau eines Gebäudes verbessern.
Was gefördert wird
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Beispiele)
- Dämmung der Gebäudehülle
- Erneuerung, Einsatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Außentoren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Anlagentechnik (Beispiele)
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
- Einbau von digitalen Systemen bei Wohngebäuden zur energetischen Verbrauchsoptimierung
- Erstinstallation oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Beispiele)
- Solarkollektoren
- Biomasseheizungen
- elektrisch-betriebene Wärmepumpen
- Einstellung der Heizkurve
Heizungsoptimierung (Beispiele)
- Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen
- Mess-, Steuer- und Regelungstechniken
- Dämmung von Rohrleitungen
Eine Übersicht über die förderfähigen Kosten der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen erhalten Sie in einem Merkblatt des BAFA.
Was nicht gefördert wird (Beispiele)
- Gas-Brennwertheizungen
- alle Arten "innenliegender" Sonnenschutzvorrichtungen wie Jalousien oder Plissees
- Gebrauchte Anlagen
- Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite
- Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl
- Luftgeführte Pelletöfen
- Handbeschickte Biomasse-Einzelöfen
- Anlagen zur Beseitigung bestimmter Abfälle
- Privat genutzte Ferienhäuser oder Ferienwohnungen, die zudem an ab und an vermietet werden
- Gasbetriebene Kälteanlagen
Die Höhe der Förderung erfolgt nach einem Prozentsatz. Die Tabelle veranschaulicht die Höhe der einzelnen Förderungen:
Die Höhe Föderung für die Einzelmaßnahmen ist abhängig davon, ob ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude energetisch saniert wird. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude definiert wie folgt:
- Wohngebäude: Gebäude, die zu mehr als 50 % dem Wohnen dienen
- Nichtwohngebäude: Gebäude, die weniger als 50 % dem Wohnen dienen
Die Förderhöchstbeträge bei Wohngebäuden belaufen sich auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten Sie zusätzlich bis zu 5.000 € für die Baubegleitung. Bei Mehrfamilienhäusern sind es bis zu 2.000 € pro Wohneinheit. Insgesamt sind die förderfähigen Kosten auf 20.000 € pro Zusage des Zuschusses gedeckelt.
Die Höchstbeträge bei Nichtwohngebäuden belaufen sich auf 1.000 € / m² Nettogrundfläche. Es werden höchstens 5 Millionen € gefördert. Die Baubegleitung bei Nichtwohngebäuden wird mit 5 € pro Quadratmeter bezuschusst. Dabei erhalten Sie höchstens 20.000 € pro Zusage.
Planen Sie eine Veränderung an der Gebäudehülle oder eine Maßnahme im Bereich Anlagentechnik, ist eine Fachplanung oder eine Baubegleitung zwingend erforderlich. Bei allen anderen energetischen Einzelmaßnahmen ist eine Fachplanung oder Baubegleitung keine Voraussetzung, wird aber ebenfalls mit 50 % gefördert.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 € brutto. Planen Sie eine Optimierung der Heizung, beläuft sich das Mindestvolumen auf 300 € brutto. Das Mindestvolumen bezieht sich auf jeweils eine der 4 Gruppen der Einzelmaßnahmen:
- Gebäudehülle
- Anlagentechnik
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
Beantragen Sie eine Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle UND für Maßnahmen an der Anlagentechnik, beträgt das Mindestinvestitionsvolumen also 4.000 € brutto.
Wollen Sie einen Nichtgebäudeteil in einer Immobilie nutzen, die zu mehr als 50 % wohnwirtschaftlich genutzt wird, ist das förderfähig. Die folgenden Maßnahmen können in Nichtwohngebäuden durchgeführt werden:
- Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen
- Einbau von Mess-, Steuer und Regelungstechnik
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Energieeffiziente Beleuchtungssysteme
- Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen
Planen Sie folglich eine Sanierung in einem Gebäudeteil, der nicht wohnwirtschaftlich genutzt wird, stellen Sie einen Antrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude. Das ist auch der Fall, wenn ein großer Teil des Gebäudes aus Wohneinheiten besteht.
Wird eine Immobilie sowohl als Wohngebäude als auch als Nichtwohngebäude genutzt, ist eine Förderung für den Wohngebäudeteil des Hauses möglich, auch wenn dieser, gemessen an der Quadratmeterzahl, kleiner ist als der Nichtwohngebäudeteil. Für diesen Fall sind folgende Maßnahmen möglich:
- Einbau digitaler Systeme für technische Anlagen des Gebäudes
- Erstinstallation oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
Den Antrag stellen Sie als BEG EM Zuschuss für Wohngebäude.
Bei jeder Einzelmaßnahme, die Sie fördern lassen, geht es darum, dass energetische Niveau einer Immobilie zu verbessern. Das energetische Niveau einer Immobilie wird verbessert, indem die Energieeffizienz und/oder die erneuerbaren Energien erhöht werden. Beim Einbau neuer Fenster beispielsweise sparen Sie jährlich Energiekosten ein. Lassen Sie eine emissionsarme Heizung einbauenwirkt sich das ebenfalls positiv auf Ihre Energiebilanz aus.
Es können mehrere Anträge für die BEG Einzelmaßnahmen gestellt werden, um eine Förderung zu erhalten. Die Anträge müssen sich dann jedoch auf unterschiedliche Einzelmaßnahmen beziehen. Unabhängig davon, wie viele Anträge gestellt werden, bleibt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten pro Antrag und Kalenderjahr davon unberührt. Für dieselben Maßnahmen dürfen nicht mehrere Anträge, beispielsweise von unterschiedlichen Antragstellern, gestellt werden.
Eine Förderung für die BEG Einzelmaßnahmen wird stets befristet zugesagt. Mit dem Bescheid der Zusage dauert die Befristung 24 Monate. Innerhalb dieser Zeit sind die Unterlagen sowie die Belege über die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme beim BAFA einzureichen. Bestehen triftige Gründe, weshalb die Maßnahme innerhalb dieser Zeit nicht durchgeführt werden konnte, ist eine Verlängerung um weitere 24 Monate möglich. Demzufolge erhalten Sie einen Bewilligungszeitraum von bis zu 48 Monaten. Reichen Sie den Verwendungsnachweis nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Bewilligungszeitraum ein, verlieren Sie den Anspruch auf eine Förderung.
Damit eine neue Heizung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen gefördert wird, muss sie mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger kombiniert werden. Das kann beispielsweise eine Solarthermie-Anlage oder eine Wärmepumpe sein. Tauschen sie zudem Ihre alte, funktionstüchtige Ölheizung aus, ist eine Förderung von bis zu 35 % möglich. Zusätzliche 5 % Förderung werden gewährt, wenn die Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.
Zusätzlich sind Fachplanung und Baubegleitung förderfähig
50 Prozent Zuschuss, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.
Wichtig: Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste können nur in Verbindung mit mindestens einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung oder Heizungsoptimierung beantragt werden!