Kompetenzen
Tragwerksplanung + Wärmeschutz + Schallschutz + Fördermittel
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM
Maßgeschneiderte, nachhaltige Konzepte für ein kleines Vorhaben oder Projekte im Millionenbereich mit kompletten Lösungen – das ist unser Leistungsspektrum. Unsere hochmotivierten und qualifizierten Mitarbeiter begegnen unterschiedlichsten Anforderungen und Herausforderungen mit Know-how, Erfahrung und ohne Kompromisse in Sachen Qualität.
statische Berechnung
Tragwerksplanung
Wir sind spezialisiert auf die Erstellung von statischen Berechnungen und die Planung von Tragwerken im allgemeinen Hochbau.
Unsere Erfahrung und Kompetenz spiegeln sich auch in unserem Leistungsspektrum wider. Wir bieten unseren Kunden Lösungen in unterschiedlichen Bereichen an.
Prüffähige, statische Berechnungen und CAD-Konstruktions-, Positions-, Bewehrungs-, und Werkstattpläne erstellen wir für kleine Wohnbauten bis zum großen Industriegebäude in folgenden Ausführungsbereichen:
- Mauerwerksbau / Stahlbetonbau
- Stahlbaukonstruktionen
- Holzbau
- Umbau / Sanierung / Instandsetzung
Der Begriff Statik kommt aus dem altgriechischen und bedeutet: statike (techn.) = (Kunst des) Wägens statikos = zum Stillstand bringend
Baustatik - auch Tragwerksplanung oder Tragwerkslehre genannt - bezeichnet die Statik der Baukonstruktionen sowie die Lehre der Modellbildung zur Berechnung des Tragverhaltens von Tragwerken im Bauwesen.
Die Baustatik liefert die Voraussetzungen für die Bemessung von Tragwerken (Standsicherheit) und zur Begrenzung von Verformungen (Gebrauchstauglichkeit).
Der verantwortliche Baustatiker oder Tragwerksplaner wird umgangssprachlich oft als Statiker bezeichnet. Das Ergebnis seiner Überlegungen und Berechnungen, die Statische Berechnung, wird in einigen Zusammenhängen Standsicherheitsnachweis, oft verkürzt auch Statik genannt.
Geld vom Staat bei Neubau und Sanierung
Förderungen durch KfW und BAFA
Wer sich heute beim Neubau eines Wohnhauses mit den Mindeststandards des GEG begnügt, läuft Gefahr, dass die neue Immobilie bereits kurz nach Fertigstellung bautechnisch überholt ist. Daher empfiehlt es sich, schon jetzt nach möglichst hohen Effizienzstandards zu bauen.
Die Mehrkosten eines energetisch höherwertigen Neubaus sind oft gar nicht so hoch und lohnen sich, insbesondere bei steigenden Energiepreisen. Zudem winken üppige Fördermittel, wenn die GEG-Anforderungen übertroffen werden.
Aber auch die Sanierung von Bestandsimmobilien wir staatlich gefördert. Hierzu zählen derzeit folgende Maßnahmen:
- Einzelmaßnahmen wie Dach- oder Wanddämmung, Fenstererneuerung
- Sanierung zu einem Effizienzhaus
Individueller Sanierungsfahrplan
Ihr Haus bräuchte eine Rundumerneuerung? Aber der „große Wurf“ ist gerade nicht drin? Dann hilft ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP. Damit legen Sie mit unserer Hilfe eine Strategie fest, um ein Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Diese Schritte sind so aufeinander abgestimmt, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen ökonomisch und energetisch optimiert sind.
Schallschutz
Wir beraten Bauherren, Bauträger, Investoren und alle am Bau Beteiligten zum Thema Schallschutz und führen sämtliche erforderlichen Nachweise.
Der Wunsch nach Ruhe in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus gewinnt zunehmend an Bedeutung, denn die Lärmkulisse am Arbeitsplatz und in der Freizeit der Menschen nimmt ständig zu.
Sie reagieren sensibler auf Geräusche: Über den Lärm von Nachbarn beklagten sich rund 40 % der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands.
Wenigstens zu Hause möchten Menschen ihre Ruhe haben. Voraussetzung für dieses verständliche Begehren ist ein verbesserter baulicher Schallschutz in privat genutzten Gebäuden.
Die Gebäudeplanung ist dann gelungen, wenn sich Menschen in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus wohl fühlen, mit ihrem Zuhause zufrieden sind! Angemessener Schallschutz spielt eine große Rolle für das Wohlbefinden der Menschen. Ist der Schallschutz gut, sind die Bewohner zufrieden - ist der Schallschutz schlecht, so ist es auch um die Zufriedenheit der Bewohner schlecht bestellt.
Bauherren verlangen daher nach eindeutig definierten Kriterien, damit sie in ihren Wohnungen angemessenen Schallschutz realisieren können. In Ergänzung des vorhandenen technischen Regelwerkes wird eine Aufstellung von Schallschutzanforderungen für Wohnungen benötigt, die über den Minimalstandard des Gesundheitsschutzes hinausgeht und anhand derer erst erhöhte Wohnqualität klassifiziert werden kann.
Sie finden nicht, wonach Sie suchen?
Vielleicht können wir Ihnen bei Ihren Fragen rund ums Bauen weiterhelfen. Sprechen Sie uns einfach an.
Unser Sekretariat kann Ihnen schnell Auskunft geben.
Kontakt
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(02151) 64 456-0
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