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Energetische Sanierung: Reformierte BEG-Förderung startet

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Fenster, Türen oder Gasheizungen austauschen oder das ganze Haus sanieren: Das Bundeswirtschaftsministerium startet die neue Gebäudeförderung (BEG) . Unter anderem gibt es ab Mitte August einen Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu aufgestellt. Möglichst viele Menschen sollen von dem Förderprogramm profitieren, damit sie "Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen", meldet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Mit der Reform der BEG sollen jährliche Bewilligungen von 13 bis 14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa zwölf bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen.

Die Änderungen treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft:

  • Ab dem 28. Juli 2022 greifen zunächst die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24:00 Uhr)  bei der KfW eingegangen sind, gilt Vertrauensschutz. Die Antragsteller erhalten weiter die alten Förderkonditionen. 
  • Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022. Hierzu zählt unter anderem die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen, die Aufhebung aller Förderungen für Gasheizungen sowie die Einführung des Heizungs-Tausch- Bonus. Das heißt, Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden. 
  • Die Neubauförderung werde später vom Bundesbauministerium in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter.

Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung sei die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise.

"Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen. Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Wichtig sei dabei, mit den verfügbaren staatlichen Mitteln "ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen", so Habeck weiter.

Die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung würden deshalb im Vergleich zu den Vorjahren steigen. Die Fördersätze würden leicht reduziert und bei Komplettsanierungen werde auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.

Details der BEG-Reform

Sanierungsförderung:

Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das BAFA, das künftig alleine für die Förderung solcher Einzelmaßnahmen zuständig ist.

Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung bei der KfW entfällt, da diese Variante laut BMWK große Nachfrage erfahren habe.

Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen können weiter von der Gebäudeförderung profitieren. 

Neue Ausrichtung

Es wird ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt. Die Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen wird komplett gestrichen.

Neue gesetzliche Vorgaben (Beispiel: 65 Prozent erneuerbare Energien Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand ab 2024) sollen dafür sorgen, dass Eigentümer selbst mehr Investitionen in Gebäudeeffizienz tätigen müssen.

Förderbedingungen

Die Förderung soll allen Antragstellergruppen zur Verfügung stehen. Die Fördersätze wurden allerdings um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkt. Sie liegen bei den Einzelmaßnahmen (maximal förderfähige Kosten von 60.000) zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen.

Bei Komplettsanierungen (maximal förderfähige Kosten von 150.000) liegen sie zwischen bis zu 25 Prozent für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 Prozent für eine Sanierung auf EH 40 Stufe.

Neubauförderung

Bei der Neubauförderung erfolgt die Reform laut BMWK erst 2023. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung laufe das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende etwas angepasst weiter, heißt es. Die Neubauförderung werde weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. Ziel sei eine "klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie im Koalitionsvertrag vereinbart".