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EH40-Neubau wird ab Mitte April "befristet" subventioniert

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Mit halbierten Fördersätzen und einem begrenzten Budget von einer Milliarde Euro startet der Bund die im Januar gestoppte BEG-Förderung der KfW im Neubau wieder.

Ab 20.04.2022 können Bürger:innen wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ stellen. Die Neubau-Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG – startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von einer Milliarde Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.

KfW-Förderung für EH-40-Neubau mit Interims-Etat

Bundesminister Habeck will mit der Neuauflage der BEG-Förderung Effizienzhäuser im Neubau fördern, um bei Neubauten den Energieverbrauch zu senken. „Das Budget ist wie angekündigt auf eine Milliarde Euro begrenzt. Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen. Das ist politisch allemal angezeigt“, sagt Habeck.

Er machte deutlich: „Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern. Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen.“

Neuausrichtung der BEG-Neubau-Förderung in drei Schritten

Schritt 1 ist der ab dem 20. April erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen hat der Bund angepasst. Vor allem hat er die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Der Bund geht dennoch davon aus, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.

In einem zweiten Schritt will der Bund – im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortführen. Dann ermöglicht das Programm EH40-Nachhaltigkeit eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.

Neues Förderprogramm: Klimafreundliches Bauen ab 2023

Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter. Außerdem soll es insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird allerdings noch erarbeitet.

Nähere Informationen zu den Konditionen der Neubauförderung sind unter diesem Link zu finden.