Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wieder gestartet
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Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.
Ab sofort können Sie wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.