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BEG Förderung: Anträge bis zum 23.01.2022 werden bewilligt

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Förderfähige Anträge bis zum 23.01.2022 werden bewilligt

 Am 01.02.2022, hat das Bundeswirtschaftsministerium offiziell bekannt gegeben, dass alle KfW Förderanträge, die bis zum 23.01.2022 eingereicht wurden, nun doch nach den bisherigen Kriterien bearbeitet werden können. Sofern diese offenen Anträge förderfähig sind, werden sie genehmigt.

Grund dafür ist eine Aufstockung der Haushaltsmittel von weiteren 5,4 Mrd. € durch die Bundesregierung. Robert Habeck betont, dass die Lösung eine „großzügige Regelung nach hinten“ sei, jedoch eine „strengere Regelung nach vorne“ mit sich ziehe.

 Alle betroffenen Antragsteller, die Ihre Unterlagen bis zum 23.01.2022 eingereicht haben, werden dazu eine entsprechende Rückmeldung von der KfW erhalten.

 

Fortführung KfW 40 Neubau begrenzt auf 1 Mrd. €

 Aus verschiedenen Medienberichten geht außerdem hervor, dass das vorläufig gestoppte KfW 40 Programm für Neubauten bis zum Jahresende 2022 zu unveränderten Konditionen fortgeführt werden soll. Dafür soll ein Fördervolumen von 1 Mrd. € zur Verfügung gestellt werden. Sobald diese Mittel ausgeschöpft sind, wird das Programm eingestellt.

 Da diese Informationen bisher noch nicht offiziell vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht wurden, handelt es sich hierbei um eine vorläufige Mitteilung, für die wir keinerlei Haftung bzw. Gewährleistungen übernehmen können. Nichtsdestotrotz empfehlen wir unseren betroffenen Kunden schnellstmöglich die notwendigen Schritte für eine KfW 40 Antragstellung in die Wege zu leiten bzw. alle geplanten KfW 55 Projekte auf den KfW 40 Standard anzuheben, um auch für diese ggf. noch Förderzuschüsse generieren zu können. Gern unterstützen wir Sie hierbei mit allen uns zur Verfügung stehenden Ressourcen!

 Das KfW 55 Programm für Neubauten bleibt wird ersatzlos gestrichen, sodass hier keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. Demgegenüber werden Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu den bisherigen Konditionen weiter gefördert.