Zum Hauptinhalt springen

Regierung stoppt KfW-Förderung

| News

Neuordnung der BEG geplant

Viele Häuslebauer und Sanierer dürfte die Nachricht (24.01.2022) wie ein Hammerschlag getroffen haben: Der Wirtschaftsminister Robert Habeck hat die gesamte KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig gestoppt.

Dabei war die Beendigung der Förderung für das Effizienzhaus 55 im Neubau zum 31.01.2022 ohnehin bereits beschlossene Sache. Wie es jetzt zu der Entscheidung kam und was das für die Planung von energetischen Sanierungen und energieeffizienten Neubauten bedeutet, können Sie im folgenden Artikel nachlesen.

 

Das Wichtigste zum KfW-Förderstopp in der BEG im Überblick

Seit dem gestrigen Montag (24.01.2022) kann keine KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude mehr beantragt werden. Bereits vor einigen Monaten hatte die Bundesregierung das Ende der Förderung für das KfW-Effizienzhaus 55 im Neubau bekannt gegeben. In der Folge ging vor allem im Januar eine Flut von Anträgen bei der KfW ein – mit einem Volumen von insgesamt rund 20 Mrd. Euro. Da diese Summe die bereitstehenden Fördermittel (5 Mrd. Euro) deutlich übersteigt, sah sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) gezwungen, die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude auch unter Hinweis auf die Vorläufigkeit des Haushalts zu stoppen. Das heißt, dass man aktuell keine KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude mehr beantragen kann.

Dabei ist der sofortige Stopp des Förderprogramms für das Effizienzhaus 55 im Neubau endgültig. Über die Neubauförderung für das Effizienzhaus 40 wird vor dem Hintergrund der verfügbaren Mittel zeitnah entschieden. Das gilt auch für bereits eingegangene aber nicht bewilligte Anträge für Neubauten. Aktuell prüft die Bundesregierung ein Darlehensprogramm, um Härtefälle für private Bauherren zu vermeiden. Die Förderung für Sanierungen mit Einzelmaßnahmen oder zum Effizienzhaus soll dagegen wieder aufgenommen werden, sobald der neue Bundeshaushalt beschlossen ist. Die Zuschuss-Förderung von Einzelmaßnahmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist von dem KfW-Förderstopp nicht betroffen. Die Förderung des BAFA (BEG EM) kann auch weiterhin beantragt werden!

Regierung plant Neuordnung der KfW-Förderung

Im Zuge des aktuellen Förderstopps plant die Regierung auch eine Neuordnung der Förderung der verbleibenden Förderprogramme zur energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen und zum Effizienzhaus sowie für Neubauten. Ziel ist „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen”. Das bedeutet, dass sowohl die Förderhöhe als auch die für die Förderung zu erfüllenden Standards neu geordnet werden.

Außerdem soll die Förderung für die energetische Gebäudesanierung so schnell wie möglich wieder erhältlich sein. Da die Regierung den Fokus zukünftig ohnehin mehr auf die Sanierung von Bestandsbauten legen will, kann es aber auch im Bereich Sanierung zu Änderungen kommen. Diese sollten jedoch – wenn sie denn kommen – für Sanierer von Vorteil sein. Für den einen oder anderen Häuslebauer dagegen, dürfte der Wegfall bzw. die Neuordnung der eingeplanten und benötigten Förderung den Traum vom Eigenheim zum nicht mehr finanzierbaren Alptraum werden lassen. Welche Auswirkungen diese Unzuverlässigkeit auf zukünftige Sanierer und Häuslebauer und deren Motivation in Energieeffizienz zu investieren haben wird, bleibt abzuwarten.

 


Was müssen Sanierer jetzt beachten

Panik ist immer ein schlechter Berater. Dementsprechend sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Es ist – wie gesagt – bereits angekündigt, dass die KfW-Förderung für energetische Sanierungen so schnell wie möglich fortgesetzt werden soll.

Am besten beobachten Sie die Entwicklungen und besprechen sich ggf. mit Ihrem Berater. Aktuelle Entwicklungen können Sie im nachfolgenden Kapitel einsehen.

 


Aktuelle Entwicklung

An dieser Stelle werden wir Sie aktuell über Neuigkeiten in der KfW-Förderung bzw. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informieren.

  • 27.01.2022

    Bisher gibt es keine neuen Entwicklungen / Entscheidungen

  • 28.01.2022

    Finanzminister Christian Lindner „unterstützt das Ziel, zügig ein geeignetes Nachfolgeprogramm auf den Weg zu bringen“.

  • 30.01.2022

    Finanzminister Lindner will ca. 4.000 private Hausbauer und Familien „nicht im Stich lassen“. Sollten sich die Koalitionspartner darauf einlassen, werde er für Privatpersonen und Familien doch noch eine Förderung für den Hausbau ermöglichen.

  • 01.02.2022

    Laut Deutscher Presseagentur (dpa) hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, Anträge, die bis zum Förderstopp am 24.01.2022 gestellt wurden, doch noch nach den alten Kriterien zu bearbeiten. Hausbauer, die ihren Antrag bis zu diesem Datum gestellt haben, dürfen also noch auf eine KfW-Förderung zu den alten Konditionen hoffen. (Quelle: dpa)

  • 01.02.2022

    Laut Regierungs-Koalition soll die Förderung für energieeffiziente Gebäude zukünftig klimapolitisch ambitioniert und und ganzheitlich ausgerichtet werden: Für Sanierungen sollen der Effizienzhaus-Standard KfW-55 und für Neubauten KfW-40 in modifizierter Form gelten, wobei das Budget für den Neubau bei 1 Milliarde Euro gedeckelt ist. Zudem will die Regierungs-Koalition im Anschluss ein neues Programm für klimafreundliches Bauen auflegen. Für den sozialen Wohnungsbau soll es ein gesondertes Förderprogramm geben.

  • 02.02.2022

  • Um die förderfähigen Förderanträge, die VOR dem 24.01.2022 gestellt wurden doch noch finanzieren zu können, will die Regierung zusätzlich 5 Milliarden Euro bereitstellen. Beschafft werden soll das Geld aus dem Klima- und Transformationsfond des Bundes. Weiter offen ist, wie es für die Antragsteller weitergeht, die ihren Antrag noch bis zum ursprünglichen Stichtag für den Förderstopp des Effizienzhaus KfW 55 einreichen wollten.

  • 16.02.2022

    Nachtragshaushalt stellt 9,5 Mrd. Euro bereit
    Der Haushaltsausschuss des Bundestages wurde in seiner heutigen Sitzung über die "beabsichtigte Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung" von bis zu 9,54 Mrd. Euro unterrichtet, die zur „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ verwendet werden sollen. Diese Mittel sollen zur Bearbeitung der bis 23.1. eingegangenen Anträge sowie für die Sanierungsförderung verwendet werden. Die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung bei der KfW könnte nun kurzfristig erfolgen.