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Neue Herausforderungen für Hausbesitzer: Kürzung der Fördermittel für Energieberatungen

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Die Bundesregierung hat kürzlich eine einschneidende Entscheidung getroffen, die die Förderung von Energieberatungen erheblich verändert. Ab dem 7. August 2024 wird die finanzielle Unterstützung für diese wichtigen Beratungen drastisch gekürzt – von bisher 80 % auf nur noch 50 % des Beratungshonorars. Diese Maßnahme hat erhebliche Auswirkungen auf Hausbesitzer, die eine energetische Sanierung ihrer Gebäude in Betracht ziehen.

Warum diese Kürzung?

Die Anpassung der Fördersätze erfolgt in Reaktion auf eine unerwartet hohe Nachfrage nach Energieberatungen. Allein bis Juli 2024 wurden 80.000 Anträge für Energieberatungen gestellt, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Die Regierung sieht sich aufgrund der haushaltspolitischen Gesamtlage und der notwendigen Verteilung der knappen Mittel gezwungen, die Fördersätze zu senken. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Energieberatungsprogramme weiterhin einem breiten Publikum zugänglich zu machen, trotz begrenzter finanzieller Ressourcen.

Was bedeutet das für Hausbesitzer?

Für viele Hausbesitzer ist die Energieberatung der erste Schritt in Richtung einer umfassenden Sanierung ihres Hauses. Diese Beratungen helfen dabei, die energetischen Schwachstellen eines Gebäudes zu identifizieren und maßgeschneiderte Sanierungspläne zu erstellen. Mit der Kürzung der Fördermittel werden die Kosten für diese Beratungen jedoch signifikant steigen. Besonders betroffen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen sich der maximale Zuschuss von 1.300 Euro auf 650 Euro halbiert. Für Mehrfamilienhäuser sinkt der Zuschuss von 1.700 Euro auf 850 Euro.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt attraktiv

Eine positive Nachricht gibt es dennoch: Der Bonus für den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt unverändert bestehen. Ein iSFP ist ein detaillierter Plan, der die notwendigen Schritte zur energetischen Sanierung eines Gebäudes festlegt. Er bildet die Grundlage für weitere Förderungen, insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer einen iSFP erstellt, kann weiterhin von höheren Zuschüssen für Effizienzmaßnahmen profitieren, wie etwa bei der Dämmung von Außenwänden oder dem Austausch von Fenstern. Diese Maßnahmen werden weiterhin mit einem erhöhten Fördersatz von 20 % unterstützt, und die förderfähigen Ausgaben können sich bei Vorlage eines iSFP auf bis zu 60.000 Euro verdoppeln.

Fazit: Planungssicherheit gefordert

Die Kürzung der Fördermittel sorgt verständlicherweise für Unsicherheit bei Hausbesitzern und Energieberatern. Die langfristige Planung wird erschwert, da unklar ist, welche weiteren Anpassungen noch folgen könnten. Es ist daher umso wichtiger, sich frühzeitig und umfassend zu informieren, um die bestmöglichen Entscheidungen für eine nachhaltige und effiziente Gebäudesanierung zu treffen. Energieberatungen bleiben ein unverzichtbarer Baustein auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz – auch wenn die finanziellen Rahmenbedingungen schwieriger geworden sind.

Dieser Beitrag soll Ihnen als Orientierung dienen und die aktuellen Entwicklungen verständlich erläutern. Für eine individuelle Beratung und detaillierte Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.