Neuregelung der KfW-Neubauförderung
Bei der Neubauförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war 2022 einiges in Bewegung. Anfang des Jahres wurde von der staatlichen Förderbank KfW zunächst ein Antragsstopp verkündet. Für das Effizienzhaus 55 gibt es seitdem keine Fördergelder mehr.
Im April wurde dann die Neubauförderung für das Effizienzhaus 40 neu aufgelegt, allerdings war das Förderbudget schon nach wenigen Stunden aufgebraucht. Seitdem gilt bis Ende 2022: Gefördert wird nur noch das Effizienzhaus 40 NH (Nachhaltigkeit). Die Anforderungen werden also höher, Voraussetzung für eine Förderung ist das Qualitätssiegel für Nachhaltiges Bauen (QNG).
Neues Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023
Ab dem 2. Quartal 2023 soll es dann ein neues Förderprogramm geben. Der Titel des Programms „Klimafreundliches Bauen“ zeigt schon, wohin die Reise geht. Bundesminister Habeck spricht von einer schrittweisen Neuausrichtung, die Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz ausgerichtet ist. Immerhin will man bis 2045 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen.
Das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen, das jetzt schon Voraussetzung für eine Förderung ist, soll weiterentwickelt werden. Insbesondere sollen die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus rücken.
Wie heißen die neuen Standards in der Neubauförderung ab 2023?
Erste Details zu den Namen der neuen KfW-Standards sind inzwischen durchgesickert. Geplant wird mit:
„Klimafreundliches Gebäude Basisstufe“ (KFG B)
Zu den Anforderungen der Standards ist noch nicht genaues bekannt. Im Folgenden schildern wir jedoch einige mögliche Anforderungen an die neuen Standards „Klimafreundliches Gebäude Basisstufe“ (KFG B) und "Klimafreundliches Gebäude Nachhaltigkeitsklasse" (KFG NH).
Was sind die Anforderungen der neuen KfW-Standards „Klimafreundliches Gebäude Basisstufe“ (KFG B) und "Klimafreundliches Gebäude Nachhaltigkeitsklasse" (KFG NH)?Wie das Programm "Klimafreundliches Bauen" genau aussieht, wird derzeit in der Bundesregierung erarbeitet.
Weiterentwicklung des QNG-Siegels
Da man die Anforderungen an das Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude weiterentwickeln will, kann man sich an diesem orientieren. Dabei geht es um viele Aspekte:
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um umweltfreundliche Baustoffe wie z.B. Holz,
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Ressourcenschonung,
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die Vermeidung von Schadstoffen,
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Effizienz im Betrieb,
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Werterhalt,
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aber auch um Nutzerfreundlichkeit,
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Funktionalität,
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Lebensqualität für die Menschen.
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auch Barrierefreiheit spielt eine Rolle, denn Gebäude sollen ja möglichst lange nutzbar sein.
All diese Aspekte fließen in das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen ein und sind sicherlich auch künftig Bestandteil des Förderprogramms „Klimafreundliches Bauen“.
Lebenszyklus besser berücksichtigen
Schätzungsweise ein Viertel bis ein Drittel der CO2-Emissionen eines Gebäudes fallen beim Bau an. Der Rest entsteht bei der Nutzung des Gebäudes. Wenn man den gesamten Lebenszyklus betrachtet, geht es aber auch um die Möglichkeit, Baustoffe nach Ende der Lebenszeit wiederzuverwerten.
Mindeststandard Effizienzhaus 40
Schon heute ist die Effizienzklasse 40 der Mindeststandard für die BEG-Förderung. Effizienzklasse 40 bedeutet dabei, dass das Gebäude höchstens 40 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes verbraucht. Die Wärme (für Heizung und Warmwasser) muss auf Basis von erneuerbaren Energien erzeugt werden.
Wem steht die KfW Neubau-Förderung ab 2023 zur Verfügung?
Zukünftig steht für die Neubauförderung nur noch gut eine Milliarde zur Verfügung - diese soll wie folgt aufgeteilt werden:
Wohneigentumsförderung: 350 Milliarden Euro für Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von max. 60.000 Euro. Für jedes weitere Kind verschiebt sich die Fördergrenze beim Jahreseinkommen um 10.000 Euro nach oben. Geplant ist ein zinsvergünstigter Förderkredit – angestrebt ist vom Bauministerium eine Zinsverbilligung von 2 bis 4 Prozentpunkten.
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Allgemeine Neubauförderung der KfW: 650 Milliarden Euro Neubauförderung stehen allen anderen zur Verfügung (Privatpersonen/Familien mit einem Jahreseinkommen, das höher als 60.000 Euro liegt als auch Wohnungswirtschaft, Kommunen und Unternehmen).
Wie hoch sind die KfW-Förderkredite im Neubau?
Beim Standard "Klimafreundliches Gebäude Basisstufe" (KFG B) stehen Familien mit bis zu zwei Kindern maximal 140.000 Euro, Familien mit drei und vier Kindern maximal 165.000 Euro und Familien ab fünf Kindern maximal 190.000 Euro zur Verfügung.
Wieviel Geld steht im Rahmen der Neubau-Förderung künftig zur Verfügung?
Ab 2023 sollen nur noch 1,1 Milliarden Euro pro Jahr für die Förderung von Neubau-Projekten zur Verfügung stehen.
Zum Vergleich: Alleine im ersten Halbjahr 2022 hat die KfW Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro alleine für den Neubau bewilligt.
Dass künftig nur noch ein Bruchteil davon für die Neubau-Förderung zur Verfügung steht, unterstreicht den Paradigmen-Wechsel in der Baupolitik ganz deutlich.
Wann können Anträge für das Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ bei der KfW eingereicht werden?
An der genauen Ausgestaltung des Förderprogramms „Klimafreundliches Bauen“ wird wie oben beschrieben noch gearbeitet.
In den ursprünglichen Infos zum klimafreundlichen Bauen hieß es, dass erste Anträge ab Januar 2023 gestellt werden können. Im Zuge der neueren Infos wird jedoch von April 2023 gesprochen.
Gibt es neue Entwicklungen bei der Neubauförderung?
Update 13. Dezember 2022:
Eine Sprecherin des Bundesbauministeriums bestätigte vor Kurzem, dass es noch dauern wird bis die erneuerte Neubauförderung an den Start geht: "Wir haben immer gesagt, dass im zweiten Quartal die Details der Förderung vorgestellt werden. Es wird aber in diesem Zwischenstück zwischen dem Januar und März beziehungsweise April keinen Förderstopp geben."
Inzwischen sind rund 1,1 Milliarden Euro für die Neubauförderung im Bundeshaushalt für 2023 beschlossen worden (ursprünglich wurde nur von 1 Milliarde gesprochen).