Energieberatung für Nichtwohngebäude
Förderberatung für energetische Sanierungskonzepte und Neubauberatung für Nichtwohngebäude
Förderart
Zuschuss
Kategorie
Nichtwohngebäude
Förderhöhe
bis max. 8.000 EUR
LUTZER Ingenieure bieten umfassende Energieberatungsdienste für Gebäude an.
Wir bewerten den Gebäudebestand und analysieren energiebezogene Prozesse, um Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz vorzuschlagen. Hierzu nutzen wir statische und dynamische Methoden, um die Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen zu beurteilen und stellen sicher, dass das Maximum aus Investitionen herausgeholt wird.
Wir berechnen auch notwendige öffentlich-rechtliche Nachweise und beraten zu Fördermöglichkeiten. Hierzu stellen wir alle möglichen Energiesparmöglichkeiten für den Gebäudeeigentümer sichtbar dar und beurteilen Sanierungsmaßnahmen basierend auf Ergebnissen und Kosten. Sanierungen werden in einem individuellen Fahrplan dargestellt und können von der KfW als Kredit oder vom BAFA als Zuschuss gefördert werden.
Gebäudebestand
Mit unserer umfassenden Diagnose werden alle möglichen Energiesparmöglichkeiten in Ihrem Gebäude für den Gebäudeeigentümer klar und transparent sichtbar. Unser Energieberater analysiert den aktuellen Zustand, identifiziert verschiedene Energiesparmaßnahmen und berechnet den jeweiligen Erfolg. Aufgrund der übersichtlich dargestellten Ergebnisse beurteilen wir, welche Sanierungsmaßnahmen zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden sollten, wobei die Sanierungskosten berücksichtigt werden. Die Sanierungen werden in einem individuellen Sanierungsfahrplan nach Prioritäten dargestellt und können dann auf einmal oder in mehreren Schritten über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden, je nach verfügbarem Budget des Eigentümers. Mit diesem Beratungsdienst können die Maßnahmen dann von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Kredit oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Zuschuss gefördert werden.
Neubauten
Nach GEG2023 müssen Neubauten verschiedene Anforderungen erfüllen und nachweisen, darunter Anforderungen an die Gebäudehülle, den Primärenergiebedarf, die Anlagentechnik und den Mindestwärmeschutz. Diese Nachweise sind Voraussetzungen, um von der KfW Kredite und Zuschüsse für das Bauprojekt zu erhalten.
Unsere Leistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung für Nichtwohngebäude
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Erstellen von Energieeinsparberechnungen rund ums Gebäude
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Begleitung als zugelassener Energieberater bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen (BEG EM), für Effizienzhäuser und für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
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Gebäudeenergieberatung; Vor-Ort-Beratung gemäß BAFA für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)-Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
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Ausstellen des Energieausweises nach Verbrauch oder nach Bedarf gemäß Vorgaben der Deutschen Energie-Agentur
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Wärmeschutznachweis im Rahmen des Bauantrages
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Nachweisführung KfW-Energeeffizienzhaus
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Planung von Leistungen im Bereich Energieeinsparung
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Information über aktuelle Förderprogramme
Wer wird gefördert?
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kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
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kommunale Zweckverbände
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gemeinnützige Organisationen
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Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen
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soziale und gesundheitliche Einrichtungen
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Kultureinrichtungen
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kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
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Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland mit einem Gesamtenergieverbrauch bis max. 500.000 KWh im Jahr
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Angehörige der freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Sie die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) finanzieren. Gefördert werden folgende Maßnahmen:
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Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem Deutschen Institut für Normung (DIN) Europäische Norm (EN) 16247
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Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN Vornorm (V) 18599 (Sanierungskonzept, Neubau)
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Contracting-Orientierungsberatung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
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Die Beratungsleistungen werden für Beratungsobjekte in Deutschland erbracht.
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Die Beratung erfolgt durch einen zugelassenen Energieberater.
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Eine erneute Beratung für den gleichen Antragsteller bzw. das gleiche Objekt ist frühestens nach vier Jahren möglich.
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Der Berater verpflichtet sich durch eine Selbsterklärung, Sie hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Er darf weder eine Provision verlangen noch einen sonstigen geldwerten Vorteil fordern oder annehmen.
Wie wird gefördert?
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Förderart: Zuschuss
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Förderumfang: 80% des förderfähigen Beratungshonorars
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Förderhöhe: Energieberatung für Nichtwohngebäude:
Nettogrundfläche | max. Förderbetrag |
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bis 200 qm | max. 1.700 € |
200 bis 500 qm | max. 5.000 € |
über 500 qm | max. 8.000 € |
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Kontakt
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(02151) 64 456-0
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