Sie erteilen dem Fachunternehmen den Auftrag (Vertragsabschluss) und beginnen mit der Umsetzung der Maßnahme (Installation, Inbetriebnahme der Anlage).
Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.