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BAFA-Förderung
von Einzel­maßnahmen

Seit Anfang Januar 2021 können beim BAFA Fördermittel für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Das umfasst Zuschüsse für die Dämmung ebenso wie Zuschüsse für eine neue Heizung, neue Fenster oder eine neue Haustür.

Neu bei der Zuschussförderung: Es gibt jetzt auch Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz und jeder Antragsteller kann die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.


Für diese Einzel­maß­nahmen vergibt das BAFA Zuschüsse:

  • Dachdämmung

  • Außenwanddämmung

  • Dämmung unterhalb Kellerdecke

  • Erneuerung Fenster / Haustür

  • Heizungstausch und Optimierung

  • sommerlicher Wärmeschutz / Verschattung

  • etc.

15+5 Prozent Zuschuss

Maßnahmen an der Gebäudehülle

Fassadendämmung

15+5 Prozent Zuschuss

Maßnahmen an der Gebäudehülle

Dachdämmung

15+5 Prozent Zuschuss

Maßnahmen an der Gebäudehülle

neue Fenster, neue Haustür

15+5 Prozent Zuschuss

sommerlicher Wärmeschutz

Einbau neuer bzw. Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen

20 Prozent Zuschuss

Anlagentechnik

Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen

20 bis 40 Prozent Zuschuss

Klimafreundliche Heizung mit Nutzung erneuerbarer Energien

Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridheizung oder Solarthermie-Anlagen

20 Prozent Zuschuss

Heizungsoptimierung

hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen


In 6 Schritten zu Ihrer Förderung einer Einzelmaßnahme

Schritt 1: Einholung Angebote

Angebot(e) von Fachunternehmen über die Maßnahme/Anlage werden von Ihnen eingeholt.

Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben.

Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine Förderung.

Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie BEG-Fördermittel für Kosten in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Lassen Sie die Heizung tauschen, die Fenster neu einbauen und das Dach oder die Fassade dämmen, gilt die Deckelung dabei für alle Maßnahmen zusammen.

Ratsam ist es dabei, grob zu kalkulieren und Reserven einzuplanen. Denn die BEG-EM-Förderung lässt sich nachträglich nur noch innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen ab Erhalt Zuwendungsbescheid) nach oben korrigieren.

Schritt 2: Sie beauftragen uns mit der Bearbeitung des Förderantrages
  • Sie erteilen uns den Auftrag zur Erstellung der technischen Projektbeschreibung.
  • Wir prüfen die vorliegenden Angebote der Fachfirmen auf Förderfähigkeit.
  • Wir erstellen eine so genannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Hierbei handelt es sich um ein von der BAFA zur Verfügung gestelltes Onlineformular, das durch uns ausgefüllt wird.
Schritt 3: Antrag stellen

Wir übernehmen die Antragstellung für Sie beim BAFA.

Schritt 4: Auftragsvergabe / Vertragsabschluss

Nun warten Sie auf die Freigabe vom Fördergeber, bevor Sie Maßnahmen beauftragen oder selbst umsetzen. Beantragen Sie die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko vor der Freigabe mit der Sanierung beginnen (wichtig: nach Beantragung). Ob Sie Fördergelder bekommen, erfahre Sie dann jedoch erst später.

Sie erteilen dem Fachunternehmen den Auftrag (Vertragsabschluss) und beginnen mit der Umsetzung der Maßnahme (Installation, Inbetriebnahme der Anlage).

Schritt 5: Einreichung Verwendungsnachweis
  • Nach Durchführung der Maßnahmen teilen Sie uns die Fertigstellung der Maßnahmen mit und übergeben uns Lieferscheine/Rechnungen der ausführenden Firmen. 
  • Wir bearbeiten den Online-Verwendungsnachweises und laden die erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal hoch.
Schritt 6: Prüfung und Auszahlung

Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

+++ fertig +++

5% Zusatz­bonus für Maßnahmen aus individuellem Sanierungs­fahrplan (iSFP)

Mit dem individuellen Sanierungs­fahrplan (iSFP) können Sie Ihr Haus Schritt für Schritt energetisch sanieren. Dadurch bekommen Sie einen langfristigen und detaillierten Überblick über das Einsparpotenzial und dazu 5% mehr Förderung.

Übrigens:

Der iSFP wird zusätzlich mit 80 % (1.300 € bis 1.700,00 €) vom BAFA gefördert.
Ihr Eigenanteil beträgt lediglich 325 EUR (1 oder 2 Wohneinheiten) bzw. 425 EUR (Mehrfamilienhaus).

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mindestens 2.000 Euro investiert werden.

Die Förderung beträgt 20 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, maximal sind also 24.000 Euro Zuschuss möglich.

Tipp:

Sollten Sie den richtigen Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst haben, können Sie noch von der steuerlichen Förderung über das Finanzamt profitieren. Über die Einkommensteuererklärung können Sie für die oben genannten Maßnahmen bis zu 20 Prozent der Kosten geltend machen. Für die Fachplanung oder Baubegleitung können Sie bis zu 50 Prozent anrechnen. Ausgenommen davon ist die Energieberatung.

FAQ


Welche förderfähigen Maßnahmen sind bei der BEG Einzelmaßnahmen möglich?

Die BEG Einzelmaßnahmen fördert alle Einzelmaßnahmen, die das energetische Niveau eines Gebäudes verbessern.

Was gefördert wird

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Beispiele)

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Erneuerung, Einsatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Außentoren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Anlagentechnik (Beispiele)

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
  • Einbau von digitalen Systemen bei Wohngebäuden zur energetischen Verbrauchsoptimierung
  • Erstinstallation oder Erneuerung von Lüftungsanlagen

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Beispiele)

  • Solarkollektoren
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch-betriebene Wärmepumpen
  • Einstellung der Heizkurve

Heizungsoptimierung (Beispiele)

  • Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechniken
  • Dämmung von Rohrleitungen

Eine Übersicht über die förderfähigen Kosten der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen erhalten Sie in einem Merkblatt des BAFA.

Was nicht gefördert wird (Beispiele)

  • Gas-Brennwertheizungen
  • alle Arten "innenliegender" Sonnenschutzvorrichtungen wie Jalousien oder Plissees 
  • Gebrauchte Anlagen
  • Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite
  • Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl
  • Luftgeführte Pelletöfen
  • Handbeschickte Biomasse-Einzelöfen
  • Anlagen zur Beseitigung bestimmter Abfälle
  • Privat genutzte Ferienhäuser oder Ferienwohnungen, die zudem an ab und an vermietet werden
  • Gasbetriebene Kälteanlagen
In welcher Höhe werden die Einzelmaßnahmen der BEG bezuschusst?

Die Höhe der Förderung erfolgt nach einem Prozentsatz. Die Tabelle veranschaulicht die Höhe der einzelnen Förderungen: 

Die Höhe Föderung für die Einzelmaßnahmen ist abhängig davon, ob ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude energetisch saniert wird. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude definiert wie folgt:

  • Wohngebäude: Gebäude, die zu mehr als 50 % dem Wohnen dienen
  • Nichtwohngebäude: Gebäude, die weniger als 50 % dem Wohnen dienen

Die Förderhöchstbeträge bei Wohngebäuden belaufen sich auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten Sie zusätzlich bis zu 5.000 € für die Baubegleitung. Bei Mehrfamilienhäusern sind es bis zu 2.000  € pro Wohneinheit. Insgesamt sind die förderfähigen Kosten auf 20.000 € pro Zusage des Zuschusses gedeckelt.

Die Höchstbeträge bei Nichtwohngebäuden belaufen sich auf 1.000 € / m² Nettogrundfläche. Es werden höchstens 5 Millionen € gefördert. Die Baubegleitung bei Nichtwohngebäuden wird mit 5 € pro Quadratmeter bezuschusst. Dabei erhalten Sie höchstens 20.000 € pro Zusage.

Planen Sie eine Veränderung an der Gebäudehülle oder eine Maßnahme im Bereich Anlagentechnik, ist eine Fachplanung oder eine Baubegleitung zwingend erforderlich. Bei allen anderen energetischen Einzelmaßnahmen ist eine Fachplanung oder Baubegleitung keine Voraussetzung, wird aber ebenfalls mit 50 % gefördert.

Wie hoch ist das förderfähige Mindestvolumen der BEG Einzelmaßnahmen?

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 € brutto. Planen Sie eine Optimierung der Heizung, beläuft sich das Mindestvolumen auf 300 € brutto. Das Mindestvolumen bezieht sich auf jeweils eine der 4 Gruppen der Einzelmaßnahmen:

  1. Gebäudehülle
  2. Anlagentechnik
  3. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  4. Heizungsoptimierung

Beantragen Sie eine Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle UND für Maßnahmen an der Anlagentechnik, beträgt das Mindestinvestitionsvolumen also 4.000 € brutto. 

Erfolgt eine Förderung auch für Nichtwohngebäude in gemischt genutzten Wohngebäuden?

Wollen Sie einen Nichtgebäudeteil in einer Immobilie nutzen, die zu mehr als 50 % wohnwirtschaftlich genutzt wird, ist das förderfähig. Die folgenden Maßnahmen können in Nichtwohngebäuden durchgeführt werden:

  • Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • Einbau von Mess-, Steuer und Regelungstechnik
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Energieeffiziente Beleuchtungssysteme
  • Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen

Planen Sie folglich eine Sanierung in einem Gebäudeteil, der nicht wohnwirtschaftlich genutzt wird, stellen Sie einen Antrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude. Das ist auch der Fall, wenn ein großer Teil des Gebäudes aus Wohneinheiten besteht.

Fördert die BEG Einzelmaßnahmen auch Maßnahmen für Wohngebäude in gemischt genutzten Nichtwohngebäuden?

Wird eine Immobilie sowohl als Wohngebäude als auch als Nichtwohngebäude genutzt, ist eine Förderung für den Wohngebäudeteil des Hauses möglich, auch wenn dieser, gemessen an der Quadratmeterzahl, kleiner ist als der Nichtwohngebäudeteil. Für diesen Fall sind folgende Maßnahmen möglich:

  • Einbau digitaler Systeme für technische Anlagen des Gebäudes
  • Erstinstallation oder Erneuerung von Lüftungsanlagen

Den Antrag stellen Sie als BEG EM Zuschuss für Wohngebäude.

Was bedeutet: energetisches Niveau verbessern?

Bei jeder Einzelmaßnahme, die Sie fördern lassen, geht es darum, dass energetische Niveau einer Immobilie zu verbessern. Das energetische Niveau einer Immobilie wird verbessert, indem die Energieeffizienz und/oder die erneuerbaren Energien erhöht werden. Beim Einbau neuer Fenster beispielsweise sparen Sie jährlich Energiekosten ein. Lassen Sie eine emissionsarme Heizung einbauenwirkt sich das ebenfalls positiv auf Ihre Energiebilanz aus.

Können mehrere Anträge für die BEG Einzelmaßnahmen gestellt werden?

Es können mehrere Anträge für die BEG Einzelmaßnahmen gestellt werden, um eine Förderung zu erhalten. Die Anträge müssen sich dann jedoch auf unterschiedliche Einzelmaßnahmen beziehen. Unabhängig davon, wie viele Anträge gestellt werden, bleibt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten pro Antrag und Kalenderjahr davon unberührt. Für dieselben Maßnahmen dürfen nicht mehrere Anträge, beispielsweise von unterschiedlichen Antragstellern, gestellt werden.

Wie lange wird eine Förderung für die BEG Einzelmaßnahmen gewährt?

Eine Förderung für die BEG Einzelmaßnahmen wird stets befristet zugesagt. Mit dem Bescheid der Zusage dauert die Befristung 24 Monate. Innerhalb dieser Zeit sind die Unterlagen sowie die Belege über die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme beim BAFA einzureichen. Bestehen triftige Gründe, weshalb die Maßnahme innerhalb dieser Zeit nicht durchgeführt werden konnte, ist eine Verlängerung um weitere 24 Monate möglich. Demzufolge erhalten Sie einen Bewilligungszeitraum von bis zu 48 Monaten. Reichen Sie den Verwendungsnachweis nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Bewilligungszeitraum ein, verlieren Sie den Anspruch auf eine Förderung.

Was wird bei einer neuen Heizung gefördert?

Damit eine neue Heizung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen gefördert wird, muss sie mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger kombiniert werden. Das kann beispielsweise eine Solarthermie-Anlage oder eine Wärmepumpe sein. Tauschen sie zudem Ihre alte, funktionstüchtige Ölheizung aus, ist eine Förderung von bis zu 35 % möglich. Zusätzliche 5 % Förderung werden gewährt, wenn die Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.


Zusätzlich sind Fachplanung und Baubegleitung förderfähig

50 Prozent Zuschuss, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

Wichtig: Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste können nur in Verbindung mit mindestens einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung oder Heizungsoptimierung beantragt werden!

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